Der Verband deutschsprachiger Berufsgenealogen e.V. will den Berufsstand fördern und insbesondere zu einem einheitlichen Berufsbild und einem hohen Qualifikationsstand beitragen.
Unsere Verbandsmitglieder haben sich daher hohen Qualitätsstandards verschrieben. Jedes einzelne Mitglied verpflichtet sich, ein verbindliches Minimum an Verhaltensregeln gegenüber den Kunden und bezüglich der Qualität seiner Forschung einzuhalten. Verstöße können den Ausschluss aus dem Verband nach sich ziehen.
Die Aufnahme in den Verein ist zudem an eine Prüfung der jeweiligen Fachkenntnisse gebunden. Erfahren Sie mehr zu den Aufnahmebedingungen.
Wenn Sie Hilfe für Ihre Ahnenforschung suchen, sind Sie bei unseren Mitgliedern also in jedem Fall an der richtigen Adresse. Sollte es dennoch einmal zu Schwierigkeiten kommen, lassen Sie es uns wissen.
Die Satzung ist das Grundgesetz des Verbandes. Sie regelt die grundsätzlichen Pflichten der Mitglieder. Sie legt das Verfahren fest, wie der Verband funktioniert und wie der Verband zu seinen Entscheidungen findet.
Hier wird das Minimum an Verhaltensregeln festgelegt, auf die sich die Mitglieder des Verbandes verpflichten: Fachliche Voraussetzungen, betriebliche Voraussetzungen, Grundlagen der Forschungsmethode und des Forschungsberichts, Verhalten gegenüber Kunden sowie gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Jedes Mitglied verpflichtet sich schriftlich, die verbindlichen Berufsgrundsätze einzuhalten. Zuwiderhandlungen haben Sanktionen zur Folge. Damit bilden diese Berufsgrundsätze zugleich ein Abbild dessen, worauf man sich bei den Mitgliedern des Berufsverbandes verlassen kann.
Sie sind gedacht als berufliches Leitbild. Sie sollen dem einzelnen Mitglied Richtlinien geben, an denen es sich beim Aufbau der Selbständigkeit als Berufsgenealoge oder Berufsgenealogin oder bei der Weiterbildung orientieren kann.